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Zeiterfassung & Recht
20. August 2026 5 Min. Lesezeit

§ 17 MiLoG & EuGH: Was bei der Zeiterfassung in der Gastro wirklich gilt

Stempeluhr-Pflicht, Mindestlohndokumentation und Prüfungen durch den Zoll: Welche Pflichten Foodtruck-, Catering- und Gastronomie-Betreiber 2026 erfüllen müssen und wie man Bußgelder vermeidet.

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Dennis Dittrich

Gründer & Entwickler

Die Zeiten von handgeschriebenen Zetteln und Excel-Tabellen sind in der Gastronomie endgültig vorbei. Gesetzliche Vorgaben wie das Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verpflichten Betriebe zur lückenlosen, manipulationssicheren Erfassung der Arbeitszeit.

Was verlangt der Zoll bei Kontrollen?

  1. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit: Spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages müssen die Zeiten aufgezeichnet sein.
  2. Pausenzeiten: Die gesetzlichen Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz müssen exakt dokumentiert sein.
  3. Aufbewahrungspflicht: Die Nachweise müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt und bei einer Prüfung sofort vorgelegt werden können.

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